RS Vwgh 1995/5/23 92/07/0077

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Veröffentlicht am 23.05.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Wenn durch den erstinstanzlichen Bescheid ein Eingriff in Rechte des Bf nicht stattfand, wird der Bf auch nicht durch Abweisung seines gegen den erstinstanzlichen Bescheid gerichteten Berufungsbegehrens in seinen Rechten verletzt.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Rechtsverletzung sonstige Fälle

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992070077.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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