Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Wenn durch den erstinstanzlichen Bescheid ein Eingriff in Rechte des Bf nicht stattfand, wird der Bf auch nicht durch Abweisung seines gegen den erstinstanzlichen Bescheid gerichteten Berufungsbegehrens in seinen Rechten verletzt.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Rechtsverletzung sonstige FälleEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992070077.X01Im RIS seit
20.11.2000