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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der im Verfahren mit einem "übergangenen Nachbarn" ergangene Bescheid, mit dem in meritorischer Weise über den Genehmigungsantrag des Konsenswerbers abgesprochen wird, tritt an die Stelle des ursprünglichen, ohne Beteiligung des "übergangenen Nachbarn" erlassenen, bloß in formeller Rechtskraft erwachsenen Genehmigungsbescheides, soweit er mit diesem in Widerspruch steht (Hinweis E 25.5.1993, 92/04/0263; E 30.9.1983, 82/04/0231, VwSlg 11189 A/1983).
Schlagworte
Baurecht Nachbar Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Übergangene ParteiEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995040016.X01Im RIS seit
11.07.2001