RS Vwgh 1995/5/23 95/04/0016

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Veröffentlicht am 23.05.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §37;
AVG §42 Abs2;
AVG §56;
AVG §8;
GewO 1973 §356 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Der im Verfahren mit einem "übergangenen Nachbarn" ergangene Bescheid, mit dem in meritorischer Weise über den Genehmigungsantrag des Konsenswerbers abgesprochen wird, tritt an die Stelle des ursprünglichen, ohne Beteiligung des "übergangenen Nachbarn" erlassenen, bloß in formeller Rechtskraft erwachsenen Genehmigungsbescheides, soweit er mit diesem in Widerspruch steht (Hinweis E 25.5.1993, 92/04/0263; E 30.9.1983, 82/04/0231, VwSlg 11189 A/1983).

Schlagworte

Baurecht Nachbar Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Übergangene Partei

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995040016.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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