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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der in § 28 Abs 1 WRG 1959 verwendete Ausdruck "Art" der Wasserbenutzung gebietet eine Beurteilung dahingehend, daß eine Möglichkeit der Beeinträchtigung fremder Rechte durch jegliche vom - festzustellenden - vorhandenen konsensgemäßen Zustand abweichende Anlagengestaltung nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992070183.X01Im RIS seit
12.11.2001