RS Vwgh 1995/5/24 94/03/0174

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Veröffentlicht am 24.05.1995
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/10 90/03/0126 1

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob der Bewerber um die Konzession für das Taxigewerbe bzw Mietwagengewerbe dem gesetzlichen Erfordernis der Zuverlässigkeit genügt, bildet die Sicherheit der Fahrgäste einen entscheidenden Gesichtspunkt. Bei Personen, deren bisheriges Verhalten auffallende Sorglosigkeit gegenüber den die Ordnung der Sicherheit des Straßenverkehrs regelnden Vorschriften erkennen läßt, fehlt daher die in Rede stehende Verleihungsvoraussetzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994030174.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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