RS Vwgh 1995/5/24 95/09/0037

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Veröffentlicht am 24.05.1995
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 idF 1994/314;
AuslBG LandeshöchstzahlenV 1994;

Rechtssatz

Die Auffassung, durch die Landeshöchstzahl - Verordnung werde "eindeutig und tatsächlich ein Aufnahmeverbot festgeschrieben", ist unzutreffend, sieht doch das Gesetz im Falle des Vorliegens einer Überschreitung der Landeshöchstzahl in § 4 Abs 6 AuslBG demonstrativ besonders wichtige Gründe vor, die dessenungeachtet die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995090037.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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