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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 idF 1994/314;Rechtssatz
Die Auffassung, durch die Landeshöchstzahl - Verordnung werde "eindeutig und tatsächlich ein Aufnahmeverbot festgeschrieben", ist unzutreffend, sieht doch das Gesetz im Falle des Vorliegens einer Überschreitung der Landeshöchstzahl in § 4 Abs 6 AuslBG demonstrativ besonders wichtige Gründe vor, die dessenungeachtet die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung rechtfertigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995090037.X01Im RIS seit
20.11.2000