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21/03 GesmbH-RechtNorm
AuslBG §2 Abs2 idF 1990/450;Rechtssatz
Durch die Bestellung von Ausländern zu geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH, die nur Gesellschaftsanteile von unter 3 Prozent erhalten sollten (von einer angeblichen Sperrminorität ist erstmals in der Beschwerde die Rede) und die als vorgesehene Mitgesellschafter weder über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt sind noch je - sei es jeder für sich oder in einer beliebigen Kombination - beherrschenden Einfluß auf die Gesellschaft erhalten und ausüben sollten, sollen letztlich nur die Bestimmungen des AuslBG für die Tätigkeit der Ausländer für die GmbH (vorsätzlich) ausgeschaltet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090280.X02Im RIS seit
20.11.2000