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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Ob im Verfahren nach § 4 Abs 1 AuslBG der entsprechende Ausbildungsnachweis bzw die Nostrifikation ausländischer Zeugnisse für den betreffenden Ausländer verlangt werden darf oder nicht, hängt davon ab, ob die Ausübung der mit dem Arbeitsplatz verbundenen Tätigkeiten dem Geltungsbereich der entsprechenden Bestimmungen unterliegt oder nicht (hier: KrPflG samt Durchführungsverordnungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995090012.X03Im RIS seit
02.03.2001