RS Vwgh 1995/5/24 95/09/0012

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Veröffentlicht am 24.05.1995
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

AuslBG §4 Abs1;
KrPflG 1961 §1;
KrPflG 1961 §43a;
KrPflG 1961 §52 Abs1;

Rechtssatz

Ob im Verfahren nach § 4 Abs 1 AuslBG der entsprechende Ausbildungsnachweis bzw die Nostrifikation ausländischer Zeugnisse für den betreffenden Ausländer verlangt werden darf oder nicht, hängt davon ab, ob die Ausübung der mit dem Arbeitsplatz verbundenen Tätigkeiten dem Geltungsbereich der entsprechenden Bestimmungen unterliegt oder nicht (hier: KrPflG samt Durchführungsverordnungen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995090012.X03

Im RIS seit

02.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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