Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §31 Abs3;Rechtssatz
§ 31 VStG weist als Schlüssel für die Lösung der Frage, ob die rechtzeitige (dh innerhalb des in § 31 Abs 3 Satz 1 VStG vorgesehenen Zeitraumes erfolgte) Fällung (dh Erlassung) eines Straferkenntnisses an eine (beliebige) Partei des Verwaltungsstrafverfahrens ausreicht, den Eintritt der Strafbarkeitsverjährung auszuschließen, entscheidende Unterschiede gegenüber § 51 Abs 7 VStG auf. Schon deshalb liegt ein Widerspruch zu dem zu § 51 Abs 7 VStG ergangenen E 10.12.1993, 93/02/0085, nicht vor (Hinweis E 20.4.1995, 94/09/0374) (beachte jedoch E 27.1.1995, 94/02/0424).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995090007.X03Im RIS seit
20.11.2000