RS Vwgh 1995/5/24 93/09/0442

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Veröffentlicht am 24.05.1995
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;

Rechtssatz

Allgemeine Hinweise der Antragstellerin auf die Bedeutung der Branche, in der sie tätig ist (hier des Fleischereigewerbes), sind für die Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG für sich allein nicht ausreichend (Hinweis E 17.6.1993, 92/09/0362, E 18.11.1993, 93/09/0378 und E 23.3.1994, 94/09/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993090442.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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