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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Rechtssatz
Der Verdacht der Nichtbefolgung von Weisungen der zuständigen Organwalter in einer Reihe von Fällen sowie das gehäufte Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Bekanntgabe des jeweiligen Aufenthaltsortes sind geeinget, das Funktionieren des Dienstbetriebes in der betreffenden Dienststelle ernsthaft in Frage zu stellen; diese Verhaltensweisen (schwere Belastung des Dienstbetriebes/Betriebsklimas) gefährden daher wesentliche Interessen des Dienstes iSd § 112 Abs 1 zweiter Tatbestand BDG 1979.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090105.X05Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016