RS Vwgh 1995/5/24 94/09/0311

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Veröffentlicht am 24.05.1995
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6;
AuslBG LandeshöchstzahlenV 1994;

Rechtssatz

Daß 48626 Beschäftigungsbewilligungen erteilt worden seien, läßt nicht den Schluß zu, die Landeshöchstzahl von 31000 bestehe "im Ergebnis tatsächlich nicht". Gerade § 4 Abs 6 AuslBG ermöglicht nämlich (unter den dort näher beschriebenen Voraussetzungen) eine Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen über die Landeshöchstzahl hinaus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994090311.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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