Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;Rechtssatz
Durch die vorübergehende, notdürftige Besetzung einer offenbar unerwartet frei gewordenen, mit einer ausländischen Arbeitskraft besetzt gewesenen Arbeitsstelle erscheint der für die Anwendung der Bestimmung des § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG grundsätzlich notwendige unmittelbare zeitliche Zusammenhang bei der Nachbesetzung eines frei gewordenen Arbeitsplatzes noch nicht unterbrochen (hier hatte sich die ASt mit der Beschäftigung von zwei Praktikantinnen beholfen; Hinweis E 30.10.1991, 91/09/0085; E 17.11.1994, 93/09/0326).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993090437.X02Im RIS seit
20.11.2000