RS Vwgh 1995/5/24 93/09/0437

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Veröffentlicht am 24.05.1995
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;

Rechtssatz

Durch die vorübergehende, notdürftige Besetzung einer offenbar unerwartet frei gewordenen, mit einer ausländischen Arbeitskraft besetzt gewesenen Arbeitsstelle erscheint der für die Anwendung der Bestimmung des § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG grundsätzlich notwendige unmittelbare zeitliche Zusammenhang bei der Nachbesetzung eines frei gewordenen Arbeitsplatzes noch nicht unterbrochen (hier hatte sich die ASt mit der Beschäftigung von zwei Praktikantinnen beholfen; Hinweis E 30.10.1991, 91/09/0085; E 17.11.1994, 93/09/0326).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993090437.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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