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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1393;Rechtssatz
Bei der Zulassung eines Fahrzeuges iSd SchiffahrtsG 1990 handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, das nicht auf einen Dritten übertragen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995030014.X02Im RIS seit
20.11.2000