RS Vwgh 1995/5/24 94/09/0105

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Veröffentlicht am 24.05.1995
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1;
BDG 1979 §112 Abs3;
BDG 1979 §118 Abs1;
BDG 1979 §94 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 20

Stammrechtssatz

Die Suspendierung steht als sichernde Maßnahme, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen im Verdachtsbereich zwingend zu treffen ist und keine endgültige Lösung darstellt (Hinweis E 5.4.1990, 90/09/0008) im engen Zusammenhang mit dem Verdacht, eine gravierende Dienstpflichtverletzung begangen zu haben (vgl vor allem § 114 Abs 1 zweiter Tatbestand Krnt DienstrechtsG, der auch im Beschwerdefall angewendet wurde) und weist damit auch einen Nahebezug zum Disziplinarverfahren auf. Zwar ist im Suspendierungsverfahren nicht nachzuweisen, daß der Beamte die ihm zur Last gelegte(n) Dienstpflichtverletzung(en) tatsächlich begangen hat, sondern genügt es, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer gewichtigen Dienstpflichtverletzung rechtfertigen. Auf Grund der Funktion der Suspendierung und ihres Nahebezuges zum Disziplinarverfahren erscheint aber eine Suspendierung unzulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Voraussetzungen für die Einstellung des Disziplinarverfahrens nach § 120 Abs 1 Krnt DienstrechtsG vorliegen, zu denen auch der Eintritt der Verjährung gehört. Es gelten also in dieser Beziehung im Suspendierungsverfahren dieselben Anforderungen, wie sie in der Judikatur für den Einleitungsbeschluß und Verhandlungsbeschluß in Abgrenzung zur Einstellung des Disziplinarverfahrens aufgestellt wurden, zumal auch die Rechtsfolgen, die mit der Suspendierung verbunden sind, zumindest jene Eingriffsintensität aufweisen wie die genannten Verfügungen im Disziplinarverfahren (E 5.4.1990, 90/09/0008).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994090105.X01

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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