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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeLeitsatz
Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine zwangsweise Abnahme einer Videokassette bei einer Demonstration gegen den Bau der OstautobahnRechtssatz
Unter der Voraussetzung, daß dem Erstbeschwerdeführer gewaltsam und im übrigen schmerzhaft eine Hand am Rücken festgehalten wurde, kann seine weitere Behauptung für sich genommen, ein "anderer Gendarm" habe ihm die Videokassette aus seiner Tasche genommen, nur als - gewiß nicht völlig fernliegende - Vermutung gewertet werden; denn unter den geschilderten Umständen ist es auszuschließen, daß er dies selbst hätte beobachten können.
Da kein Zeuge gesehen hat, daß die Videokassette dem Erstbeschwerdeführer durch ein Sicherheitsorgan zwangsweise abgenommen wurde, konnte der Verfassungsgerichtshof unter Würdigung aller dieser Umstände nicht mit der erforderlichen Sicherheit zum Ergebnis gelangen, dem Erstbeschwerdeführer sei die Videokassette von Gendarmeriebeamten zwangsweise abgenommen worden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, BeschlagnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:B969.1990Dokumentnummer
JFR_10088999_90B00969_01