RS Vwgh 1995/5/26 95/17/0074

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Veröffentlicht am 26.05.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §32 Abs2;
StGB §34 Z3;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;
VwRallg;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 95/17/0075 - 95/17/0100

Rechtssatz

Auf dem Boden des § 32 Abs 2 zweiter Satz StGB sind "achtenswerte" Beweggründe (nur) solche, die auch einem rechtstreuen Menschen die Begehung einer strafbaren Handlung nahelegen. Daß das Tatmotiv bloß "menschlich begreiflich" ist ((so Pallin, Die Strafzumessung in rechtlicher Sicht, Rz 56)), macht es noch nicht in jedem Fall auch "achtenswert" iSd § 34 Z 3 StGB (Hinweis Leukauf-Steininger, Kommentar zum StGB, Rz 8 zu § 34).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995170074.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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