RS Vwgh 1995/5/26 95/17/0144

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Veröffentlicht am 26.05.1995
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Index

L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
VergnügungssteuerG Wr 1987 §6 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/14 93/17/0270 4 (hier: "Hall of great Fighters")

Stammrechtssatz

Das Wr VergnügungssteuerG 1987 nimmt durch die demonstrative Aufzählung der als aggressiv anzusehenden Darstellungen die maßgebende Abgrenzung der steuerpflichtige Tatbestände vor. Eines psychologischen Sachverständigen zur Frage, ob durch einen Spielapparat eine aggressive Handlung dargestellt wird, bedarf es nicht (Hinweis E 23.11.1990, 87/17/0375; hier: "King of Monsters").

Schlagworte

Sachverständiger Entfall der Beiziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995170144.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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