RS Vfgh 1991/10/1 B518/91

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Veröffentlicht am 01.10.1991
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs7 zweiter Satz
B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Rechtssatz

Die mündliche Verhandlung im Gesetzesprüfungsverfahren, die zu Erkenntnis G82/91 ua. (Aufhebung des § 106 EStG 1988) führte, fand am 27.06.91 statt. Die vorliegende Beschwerde ist beim Verfassungsgerichtshof am 08.05.91 eingelangt. Nach dem Gesagten ist der Fall daher einem Anlaßfall gleichzuhalten.

Aufhebung des angefochtenen Bescheides.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1991:B518.1991

Dokumentnummer

JFR_10088999_91B00518_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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