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L34009 Abgabenordnung WienNorm
LAO Wr 1962 §149;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 6 Abs 4 Wr VergnügungssteuerG 1987 und die in ihr verwendeten unbestimmten Gesetzesbegriffe (insb der Begriff der aggressiven Handlung) sind in Verbindung mit den darin angeführten beiden Beispielsfällen einer Auslegung durch den Abgabepflichtigen bei der Selbstbemessung durch die Abgabenbehörde bei der bescheidmäßigen Abgabenfestsetzung und durch den VwGH bei der Überprüfung derselben zugänglich (Hinweis E 14.10.1993, 93/17/0269; E 14.10.1993, 93/17/0270; E 29.4.1994, 92/17/0257).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AuslegungAuslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995170144.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.08.2012