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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Eine Bindung eines UVS an den Bescheid eines anderen UVS, mit dem dieser seine Unzuständigkeit feststellte, in der Richtung, daß nunmehr der erstgenannte UVS (nach dem dieser die Berufung nach § 6 AVG an den anderen UVS weitergeleitet hatte) zuständig geworden wäre, besteht nicht.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Feststellungsbescheid Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen UnzuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100173.X04Im RIS seit
11.07.2001