Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine von der unzuständigen Behörde erteilte Auskunft könnte zwar einen Schuldausschließungsgrund in einem Verwaltungsstrafverfahren bilden, gesetzliche Verbote können jedoch durch Auskünfte (sofern nicht eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorhanden ist) nicht außer Kraft gesetzt werden, da dies mit dem Legalitätsprinzip des Art 18 B-VG unvereinbar ist.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100055.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.07.2009