RS Vwgh 1995/5/29 95/10/0055

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Veröffentlicht am 29.05.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
B-VG Art18 Abs1;
VStG §5 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine von der unzuständigen Behörde erteilte Auskunft könnte zwar einen Schuldausschließungsgrund in einem Verwaltungsstrafverfahren bilden, gesetzliche Verbote können jedoch durch Auskünfte (sofern nicht eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorhanden ist) nicht außer Kraft gesetzt werden, da dies mit dem Legalitätsprinzip des Art 18 B-VG unvereinbar ist.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100055.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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