RS Vwgh 1995/5/29 94/10/0188

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Veröffentlicht am 29.05.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §42 Abs2 litb;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/10/0193

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0219 B 23. Oktober 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Der Beschwerdegrund der Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde ist auch ohne diesbezügliche Rüge der Partei wahrzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100188.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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