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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ApG 1907 §29 Abs2 idF 1984/502;Rechtssatz
Nach § 29 Abs 2 ApG idF BGBl 1984/502 kommt es auf die Nachfolge in der Ordination des praktischen Arztes (der Inhaber einer Hausapothekenbewilligung war) und nicht auf unmittelbare zeitliche Anknüpfung (ohne nennenswerte Vakanz; hier: neun Monate) in der Haltung der Hausapotheke an (Hinweis E 28.9.1992, 87/08/0236). Gegen die gegenteilige Auffassung sprechen Sachlichkeitsgesichtspunkte; hätte es diesfalls doch die Verwaltungsbehörde (bzw ein dem Hausapothekenbewilligungsverfahren beizuziehender Konkurrent) in der Hand, den Eintritt des Nachfolgetatbestandes durch eine Verzögerung des Bewilligungsverfahrens zu verhindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993100138.X11Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.01.2011