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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §74 Abs2 Z1;Rechtssatz
Tatort nach § 74 Abs 2 Z 1 LMG 1975 ist der Ort, wo das Lebensmittel in Verkehr gebracht wurde. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß für die Verwaltungsübertretung ein verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 VStG einzustehen hat. Begehungsdelikte werden nicht dadurch zu Unterlassungsdelikten, daß ein verantwortlicher Beauftragter für die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift verantwortlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100173.X02Im RIS seit
11.07.2001