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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §37;Rechtssatz
Die Äußerung einer Rechtsansicht der belangten Behörde in einem Vorhalt (hier einem Beschilderungsprojekt bzw einem bundeseinheitlichen Standard komme keine rechtliche Verbindlichkeit zu) ist (mangels einer Wirkung in der von der Beschwerde unterstellten Richtung eines "Beweisausschlusses") nicht geeignet, die Beschwerdeführerin in Rechten zu verletzen.
Schlagworte
Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993100093.X02Im RIS seit
11.07.2001