RS Vwgh 1995/5/29 93/10/0093

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Veröffentlicht am 29.05.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die Äußerung einer Rechtsansicht der belangten Behörde in einem Vorhalt (hier einem Beschilderungsprojekt bzw einem bundeseinheitlichen Standard komme keine rechtliche Verbindlichkeit zu) ist (mangels einer Wirkung in der von der Beschwerde unterstellten Richtung eines "Beweisausschlusses") nicht geeignet, die Beschwerdeführerin in Rechten zu verletzen.

Schlagworte

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993100093.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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