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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Allenfalls bei der Externistenprüfung nach § 11 Abs 4 SchPflG unterlaufene Verfahrensmängel (deren Wahrnehmung nicht in einem Verfahren nach § 11 Abs 4 SchPflG, sondern gegebenenfalls in jenem nach § 71 Abs 2 lit e SchUG zu erfolgen hätte; hier:
Abwesenheit des Vorsitzenden der Prüfungskommission während der Prüfung) oder die Möglichkeit der Wiederholung der Externistenprüfung vermögen nichts daran zu ändern, daß der Nachweis eines zureichenden Erfolges des häuslichen Unterrichts - in Gestalt des Zeugnisses über eine bestandene Externistenprüfung an einer entsprechenden Schule - im für das Verfahren nach § 11 Abs 4 SchPflG maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt nicht vorlag.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100187.X03Im RIS seit
02.07.2001