RS Vwgh 1995/5/29 93/10/0093

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Veröffentlicht am 29.05.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §66 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Aus § 66 Abs 1 AVG kann kein Verbot der Verwertung solcher Beweisergebnisse abgeleitet werden, die sich im Zuge von zunächst als nicht "notwendig" erscheinenden Erhebungen ergeben.

Schlagworte

Grundsatz der Unbeschränktheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993100093.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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