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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Aus § 66 Abs 1 AVG kann kein Verbot der Verwertung solcher Beweisergebnisse abgeleitet werden, die sich im Zuge von zunächst als nicht "notwendig" erscheinenden Erhebungen ergeben.
Schlagworte
Grundsatz der Unbeschränktheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993100093.X05Im RIS seit
11.07.2001