RS Vwgh 1995/5/29 95/10/0024

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Veröffentlicht am 29.05.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §18 Abs1;
ApGNov 1984;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

§ 18 Abs 1 ApG ermöglicht die zeitweise Entfernung des Konzessionsinhabers von der Leitung der Apotheke, setzt aber wiederholte rechtskräftige Bestrafungen wegen bestimmter Verwaltungsübertretungen voraus. Bloßer Verdacht der Begehung solcher Verwaltungsübertretungen reicht dafür nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100024.X02

Im RIS seit

09.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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