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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §18 Abs1;Rechtssatz
§ 18 Abs 1 ApG ermöglicht die zeitweise Entfernung des Konzessionsinhabers von der Leitung der Apotheke, setzt aber wiederholte rechtskräftige Bestrafungen wegen bestimmter Verwaltungsübertretungen voraus. Bloßer Verdacht der Begehung solcher Verwaltungsübertretungen reicht dafür nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100024.X02Im RIS seit
09.01.2002