RS Vwgh 1995/5/29 94/10/0188

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1995
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §3;
AVG §56;
AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/10/0193

Rechtssatz

Maßgebend für die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides ist - sofern das Gesetz nicht an anderes anknüpft - die Sachlage im Zeitpunkt seiner Erlassung.

Schlagworte

Instanzenzug Zuständigkeit AllgemeinMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100188.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten