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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §29 Abs2 idF 1984/502;Rechtssatz
Für den Fall des § 29 Abs 2 ApG idF BGBl 1984/502 ist den Umfang der Parteistellung der Inhaber öffentlicher Apotheken betreffend klarzustellen, daß die dort festgelegte, unter dem Gesichtspunkt der Entfernung von der nächstgelegenen öffentlichen Apotheke geringere Bedarfsvoraussetzungen normierende Vorschrift an die Nachfolgereigenschaft des praktischen Arztes anknüpft; diese zählt somit zu den Bedarfsvoraussetzungen. Die durch § 48 Abs 2 ApG idF BGBl 1984/502, § 51 Abs 3 ApG idF BGBl 1984/502 iVm § 53 ApG idF BGBl 1984/502 vermittelte Parteistellung der Konkurrenten umfaßt daher auch das Recht, das Fehlen der Nachfolgereigenschaft geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993100138.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.01.2011