RS Vwgh 1995/5/29 94/10/0187

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Veröffentlicht am 29.05.1995
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Index

70/05 Schulpflicht

Norm

SchPflG 1985 §11 Abs4;

Rechtssatz

Vom "Nachweis des zureichenden Erfolges" iSd § 11 Abs 4 SchPflG kann nur dann gesprochen werden, wenn die Externistenprüfung bestanden wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100187.X02

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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