RS Vwgh 1995/5/30 95/05/0111

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1995
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Index

L82000 Bauordnung
50/01 Gewerbeordnung

Norm

BauRallg;
GewO 1973 §343;
GewO 1994 §359;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/26 87/05/0104 1

Stammrechtssatz

Eine gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung kann eine entsprechende Baubewilligung nicht ersetzen.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4Baubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995050111.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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