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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0250Rechtssatz
Wendet eine Kapitalgesellschaft ihrer Schwestergesellschaft einen Vermögensvorteil zu und liegt die wirtschaftliche Veranlassung hiefür nicht in Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften, sondern in der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung, so liegt einerseits eine Gewinnausschüttung an die gemeinsame (gemeinsamen) Muttergesellschaft (Muttergesellschaften) bzw Gesellschafter und andererseits eine Einlage des (der) Ausschüttungsempfänger bei der Schwestergesellschaft vor (Hinweis Doralt/Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts Bd 1, Auflage 05te, S 273 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991130248.X03Im RIS seit
15.06.2001Zuletzt aktualisiert am
06.10.2010