RS Vwgh 1995/5/30 92/13/0018

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Veröffentlicht am 30.05.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;

Rechtssatz

Leistungsbeziehungen stellen nur dann einen nicht unter § 23 Z 2 EStG 1972 fallenden rein betrieblichen Vorgang dar, wenn sich der Vorgang zwischen dem Gewerbebetrieb der Gesellschaft und dem selbständigen Gewerbebetrieb des Gesellschafters unter im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Bedingungen abspielt (Hinweis E 17.2.1988, 87/13/0028; E 28.2.1989, 89/14/0019).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130018.X03

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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