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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z2;Rechtssatz
Leistungsbeziehungen stellen nur dann einen nicht unter § 23 Z 2 EStG 1972 fallenden rein betrieblichen Vorgang dar, wenn sich der Vorgang zwischen dem Gewerbebetrieb der Gesellschaft und dem selbständigen Gewerbebetrieb des Gesellschafters unter im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Bedingungen abspielt (Hinweis E 17.2.1988, 87/13/0028; E 28.2.1989, 89/14/0019).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130018.X03Im RIS seit
25.01.2001