RS Vwgh 1995/5/30 95/13/0118

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Veröffentlicht am 30.05.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §36;

Rechtssatz

Nach den von der Rechtsprechung des VwGH zu § 36 EStG 1972 erarbeiteten Grundsätzen kam der Abzug eines Sanierungsgewinnes vor Anwendung des Einkommensteuertarifes nur dann in Betracht, wenn nach dem Ausgleich des ermittelten Gesamtbetrages der Einkünfte mit Verlusten und nach Abzug der Sonderausgaben ein positives Einkommen noch verblieben ist (Hinweis E 24.5.1993, 92/15/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130118.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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