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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Nach den von der Rechtsprechung des VwGH zu § 36 EStG 1972 erarbeiteten Grundsätzen kam der Abzug eines Sanierungsgewinnes vor Anwendung des Einkommensteuertarifes nur dann in Betracht, wenn nach dem Ausgleich des ermittelten Gesamtbetrages der Einkünfte mit Verlusten und nach Abzug der Sonderausgaben ein positives Einkommen noch verblieben ist (Hinweis E 24.5.1993, 92/15/0041).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130118.X01Im RIS seit
11.07.2001