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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Was unter Anspruch auf höhere Sonderzahlung unter Punkt XII Z 1 Kollv Angestellte in Rechtsanwaltskanzleien zu verstehen ist, hängt von der Interpretation des mit dem in dieser Kollektivvertragsbestimmung verwendeten Ausdrucks "volles Monatsgehalt" unter Anwendung der für den normativen Teil von Kollektivverträgen wie für Gesetze geltenden Auslegungsregeln, somit auch unter Mitberücksichtigung der übrigen die Entgeltansprüche der Dienstnehmer betreffenden Kollektivvertragsbestimmungen (Hinweis E 17.3.1988, 87/08/0237, sowie OGH, WBl 1990, 214, DRdA 1990, 203, mit Kommentar von Mayr-Maly), ab (hier: Bildschirmzulage).
Schlagworte
Entgelt Begriff AnspruchslohnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080007.X02Im RIS seit
22.11.2001Zuletzt aktualisiert am
09.08.2010