RS Vwgh 1995/5/30 94/08/0007

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Veröffentlicht am 30.05.1995
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs2;
ASVG §54 Abs1;
KollV Angestellte Rechtsanwaltskanzleien Pkt12 Z1;

Rechtssatz

Was unter Anspruch auf höhere Sonderzahlung unter Punkt XII Z 1 Kollv Angestellte in Rechtsanwaltskanzleien zu verstehen ist, hängt von der Interpretation des mit dem in dieser Kollektivvertragsbestimmung verwendeten Ausdrucks "volles Monatsgehalt" unter Anwendung der für den normativen Teil von Kollektivverträgen wie für Gesetze geltenden Auslegungsregeln, somit auch unter Mitberücksichtigung der übrigen die Entgeltansprüche der Dienstnehmer betreffenden Kollektivvertragsbestimmungen (Hinweis E 17.3.1988, 87/08/0237, sowie OGH, WBl 1990, 214, DRdA 1990, 203, mit Kommentar von Mayr-Maly), ab (hier: Bildschirmzulage).

Schlagworte

Entgelt Begriff Anspruchslohn

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080007.X02

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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