RS Vwgh 1995/5/30 94/05/0178

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1995
beobachten
merken

Index

L83009 Wohnbauförderung Wien
L83049 Wohnhaussanierung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §20 Abs1;
Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §26 Abs5;

Rechtssatz

Eines Auftrages zur Beseitigung des Formgebrechens der Nichtvorlage des Nachweises des Einkommens (Familieneinkommens) gem § 26 Abs 5 Wr Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG 1989 bedarf es nicht mehr, wenn feststeht, daß der Antragsteller den geforderten Nachweis nicht zu erbringen vermag (Hinweis E 28.3.1977, 2015/76, VwSlg 9284 A/1977).

Schlagworte

Formgebrechen behebbare Beilagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994050178.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten