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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z2;Rechtssatz
Wenn die Gesellschafter einer Gesellschaft iSd § 23 Z 2 EStG 1972 für die Überlassung von Wirtschaftsgütern Vergütungen bezogen haben, so hat die Abgabenbehörde nicht rechtswidrig gehandelt, wenn "sie der Vorgangsweise des Prüfers Berechtigung zugebilligt" und ein Mietverhältnis zwischen den Gesellschaftern der Gesellschaft und der Gesellschaft steuerrechtlich nicht anerkannt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130018.X02Im RIS seit
25.01.2001