RS Vwgh 1995/5/30 92/13/0018

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Veröffentlicht am 30.05.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;

Rechtssatz

Wenn die Gesellschafter einer Gesellschaft iSd § 23 Z 2 EStG 1972 für die Überlassung von Wirtschaftsgütern Vergütungen bezogen haben, so hat die Abgabenbehörde nicht rechtswidrig gehandelt, wenn "sie der Vorgangsweise des Prüfers Berechtigung zugebilligt" und ein Mietverhältnis zwischen den Gesellschaftern der Gesellschaft und der Gesellschaft steuerrechtlich nicht anerkannt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130018.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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