RS Vwgh 1995/5/30 95/13/0130

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Veröffentlicht am 30.05.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/17 90/15/0028 1

Stammrechtssatz

Die Säumniszuschlagspflicht setzt nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld, sondern nur einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130130.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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