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L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Das Fehlen einer Eintragung im Plan, betreffend den Bestand eines Lagerobjektes, ist deshalb ohne Belang, weil nur nach Maßgabe des § 19 OÖ ROG bestehende Anlagen auszuweisen sind; es ist nicht erkennbar, inwieweit durch die Nichteinzeichnung eines Objektes die Sicherung der zweckmäßigen Bebauung hintangehalten wird. Daß ein bestehendes Objekt nicht ersichtlich gemacht wurde, hat auf die Vereinbarkeit des betreffenden Vorhabens mit der Flächenwidmung keinerlei Einfluß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992050198.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009