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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Da § 61 Abs 5 OÖ BauO 1976 der Behörde gebietet, die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes aufzutragen, kann bei zwei Bescheiden, die verschiedene Maßnahmen als Herstellung des rechtmäßigen Zustandes ansehen, nicht von derselben Sache die Rede sein (hier wurde ursprünglich allein ein Auftrag zur Entfernung einer Mauer erteilt und in der Folge die Errichtung von Stufen bzw eines Podestes angeordnet).
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993050023.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009