RS Vwgh 1995/5/30 93/05/0023

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Veröffentlicht am 30.05.1995
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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
BauO OÖ 1976 §61 Abs5;
BauRallg;

Rechtssatz

Da § 61 Abs 5 OÖ BauO 1976 der Behörde gebietet, die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes aufzutragen, kann bei zwei Bescheiden, die verschiedene Maßnahmen als Herstellung des rechtmäßigen Zustandes ansehen, nicht von derselben Sache die Rede sein (hier wurde ursprünglich allein ein Auftrag zur Entfernung einer Mauer erteilt und in der Folge die Errichtung von Stufen bzw eines Podestes angeordnet).

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993050023.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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