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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Da nicht auszuschließen ist, daß durch das Durchbrechen einer Wand, die unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet ist, und den Einbau von Fenstern in dieser Wand grundsätzlich Interessen der Brandsicherheit berührt werden, ist von der Parteistellung des betreffenden Nachbarn auszugehen.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995050049.X02Im RIS seit
28.09.2001Zuletzt aktualisiert am
28.06.2012