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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Wurde Zustimmung eines oder mehrerer Miteigentümer zu einem Bauvorhaben des betreffenden Bauwerbers vereinbarungswidrig nicht erteilt, vermag dies die Erteilung eines Auftrages im Sinne des § 129 Abs 10 Wr BauO nicht zu verhindern, da diese Frage nur von ordentlichen Gerichten entschieden werden kann (Hinweis E 16.2.1982, 81/05/0141) und im Baubewilligungsverfahren auch keine Vorfrage bildet (Hinweis E 27.1.1987, 86/05/0169).
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995050111.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
20.05.2011