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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §279 Abs1;Rechtssatz
Ob die Behauptung des Abgabepflichtigen zutrifft, daß die erfolgten Veranlagungen gesetzwidrig seien, ist in der Prüfung der betroffenen Einkommensteuerbescheide zu untersuchen. In der Entscheidung über einen nach § 107 Abs 1 EStG 1988 gestellten Antrag hat die Behörde nach § 107 Abs 8 EStG 1988 vom Ergebnis der erfolgten Veranlagungen auszugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130121.X01Im RIS seit
20.11.2000