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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1988 §36;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 36 EStG 1988 versteht unter dem Sanierungsgewinn ausdrücklich jene Einkommensteile, die durch Vermehrungen des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden sind.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 SanierungsgewinnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130118.X07Im RIS seit
11.07.2001