RS Vwgh 1995/5/31 93/16/0134

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Veröffentlicht am 31.05.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §17;
FinStrG §89 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung der Beschlagnahme ist nach § 89 FinStrG, daß die Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Die durch diese Norm indizierte Gefahrenrelevanz ist insbesondere gegeben, wenn die Gefahr besteht, daß der Eigentümer bzw Rechtsbesitzer den beschlagnahmten Gegenstand den Zielsetzungen des Verfalls zuwider dem jederzeitigen Zugriff der Behörde entziehen werde (Hinweis E 7.10.1993, 93/16/0050).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993160134.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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