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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §25 Abs1;Rechtssatz
Die Frage, ob der Beschuldigte damit rechnen mußte, daß die von ihm angeordnete, nach § 48 Abs 1 lit a FinStrG erfolgte Verletzung der Verschlußsicherheit leicht entdeckt werden konnte, läßt keine unmittelbaren Rückschlüsse auf eine Geringfügigkeit des ihm anzulastenden Verschuldens zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160230.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
05.01.2010