RS Vwgh 1995/5/31 93/16/0045

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Veröffentlicht am 31.05.1995
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §14 Abs1;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob besondere Umstände iSd § 14 BewG vorliegen, kann es auf die Klagserhebung allein nicht ankommen (Hinweis: Rössler-Troll, Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz - Kommentar 16, Randziffer 18 zu § 12 deutsches BewG). Nichts anderes gilt, wenn ein durch Klagserhebung in Gang gesetztes Verfahren aus Kostengründen deshalb unterbrochen wird, damit die Rechtsfrage in einem anderen Verfahren mit einem geringeren Streitwert gelöst werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993160045.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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