RS Vwgh 1995/5/31 93/16/0134

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Veröffentlicht am 31.05.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §17;
FinStrG §89 Abs1;

Rechtssatz

Darauf, ob der Beschuldigte über ausreichendes Vermögen in Österreich verfügt, kommt es bei Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Beschlagnahme nicht an, weil die Beschlagnahme im Streitfall der Sicherung des konkreten, vom Verfall bedrohten Gegenstandes dient und nicht etwa der Sicherung einer Abgabe, einer Geldstafe oder einer Wertersatzstrafe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993160134.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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