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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Das erstinstanzliche Verfahren war insoweit mangelhaft iSd durch den VfGH "bereinigten" (BGBl 1994/610) § 20 Abs 2 AsylG 1991, als jegliche Auseinandersetzung durch die Erstbehörde mit dem Vorbringen des Asylwerbers hinsichtlich der allgemeinen Lage der im Kosovo lebenden Angehörigen albanischer Nationalität unterblieben ist. Die bel Beh hat daher zutreffend auf die Berufungsausführungen Bezug genommen. Daraus, daß der Asylwerber im Zuge seiner Vernehmung auf die behaupteten Umstände nicht von sich aus Bezug genommen hat, kann keineswegs schlüssig abgeleitet werden, daß sie nicht den Tatsachen entsprechen.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994010769.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009